AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der FundMusic GmbH

Amtsgericht Dortmund – HRB 25666 | USt-IdNr.: DE290790800

für Raumvermietung und Tonstudio-Dienstleistungen

Kapitel 1 – Grundsätzliches

Haftungsbeschränkungen

FundMusic haftet unbeschränkt:

– bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit

– für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit

– nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie

– im Umfang einer von FundMusic übernommenen Garantie

Darüber hinaus haftet FundMusic bei einfacher und mittlerer Fahrlässigkeit nur bei Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, also der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (“wesentliche Vertragspflichten”). Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von FundMusic auf solche typischen Schäden und/oder einen solchen typischen Schadensumfang begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar waren.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von FundMusic sowie für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von FundMusic.

Der Versicherungsschutz während der Nutzung der von FundMusic vermieteten Räumlichkeiten ist allein Sache der Mieter und der von ihnen eingeladenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Eigentumsrecht und Urheberrecht

Die auf den Webseiten von FundMusic bereitgestellten Informationen unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. FundMusic übernimmt keine Verantwortung für die von dem registrierten Nutzer bereitgestellten Inhalte, Daten und/oder Informationen sowie Inhalte auf verlinkten externen Webseiten. FundMusic gewährleistet insbesondere nicht, dass diese Inhalte wahr sind, einen bestimmten Zweck erfüllen oder einem solchen Zweck dienen können.

Für den Fall, dass ein registrierter Nutzer im Zusammenhang mit Diensten von FundMusic Inhalte auf den FundMusic-Webseiten einstellt, an denen ihm Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte zustehen, ist FundMusic für die Dauer der Leistungserbringung zu denjenigen Verwertungshandlungen berechtigt, welche dem Zweck der einzelnen Dienste im Rahmen dieser AGB entsprechen.

Es werden die eingestellten Inhalte des registrierten Nutzers auf den Webseiten von FundMusic auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht gelöscht. Der registrierte Nutzer tritt hiermit die Rechte an den eingestellten Inhalten unwiderruflich, auch über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus, an FundMusic ab.

Die Urheberrechte in Verbindung mit den durch FundMusic entwickelten und veröffentlichten Inhalten liegen allein bei FundMusic. Die Vervielfältigung, öffentliche Bekanntgabe oder anderweitige Nutzung solcher Inhalte wie Bilder, Tonaufnahmen/-dokumente, Videosequenzen oder Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch FundMusic nicht gestattet.

Hinweis zu externen Links

Soweit von dieser Website auf andere Websites Links gelegt sind, wird darauf hingewiesen, dass keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten besteht und sich deren Inhalt nicht zu Eigen gemacht wird. Für verlinkte Seiten gilt, dass rechtswidrige Inhalte zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar waren. Die Links werden regelmäßig auf rechtswidrige Inhalte überprüft und bei Rechtsverletzungen unverzüglich entfernt.

Freistellung

Der Kunde und Nutzer der Webseiten von FundMusic stellt FundMusic gegenüber allen Ansprüchen frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte infolge der durch den Nutzer eingegebenen Inhalte gegenüber FundMusic geltend machen können. Der Nutzer übernimmt alle Kosten in Verbindung mit der gerichtlichen Verteidigung von FundMusic, wozu auch Gerichts- und Anwaltskosten zählen. Diese Bestimmungen gelten nicht, wenn der Kunde/Nutzer die Verletzung nicht zu vertreten hat.

Aufhebung und Kündigung

FundMusic behält sich vor, jederzeit Inhalte auf der Webseite zu löschen, die Nutzung der Webseite zu beschränken sowie registrierte Nutzer vorläufig oder endgültig zu sperren. Diese Maßnahmen wird FundMusic insbesondere ergreifen, wenn Anzeichen vorliegen, dass der Nutzer gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder die Allgemeinen Nutzungsbedingungen verstößt.

Datenschutz

Die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten erfolgt unter strikter Wahrung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Schriftform, maßgebendes Recht und Gerichtsstand

Alle Erklärungen, die in Verbindung mit der Nutzung der Webseite übermittelt werden, bedürfen der Schriftform. Dieses Erfordernis kann durch den Versand einer E-Mail erfüllt werden. Für die Bestimmungen in diesen AGB sowie für Auseinandersetzungen in Verbindung mit dieser Vereinbarung ist deutsches Recht maßgebend. Alleiniger Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, das zuständige Gericht in Dortmund.

Internationaler Zugriff

Der Zugriff auf die Webseite kann in Gebieten, in denen solche Inhalte illegal sind, untersagt sein. Sofern der Nutzer von anderen Orten auf die Webseite zugreift, geschieht dies auf seine eigene Initiative, und der Nutzer ist für die Einhaltung der örtlichen Gesetze verantwortlich.

Salvatorische Klausel

Falls eine oder mehrere Vorschriften dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, ist die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht beeinflusst. Eine entsprechend unwirksame Klausel wird durch eine Klausel ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle von mehrsprachigen Fassungen sind stets die deutschen Versionen maßgebend.

Kapitel 2 – Bedingungen für die Raumvermietung (insbesondere Marke Kunstfabrik)

Rechtlicher Hinweis zur Einordnung des Mietverhältnisses

FundMusic GmbH vermietet im Rahmen von Kapitel 2 ausschließlich Räumlichkeiten an private Mieter. FundMusic ist in diesem Zusammenhang nicht Veranstalter etwaiger Aktivitäten, die der Mieter in den Räumlichkeiten durchführt. Der Mieter ist alleiniger Veranstalter jeglicher Nutzung der Mieträume, einschließlich der Nutzung von bereitgestelltem Audio-Equipment für private Musikwiedergabe (z. B. Karaoke). Die urheberrechtliche Vergütungspflicht gegenüber Verwertungsgesellschaften (insbesondere der GEMA) für die öffentliche Wiedergabe von Musikwerken obliegt ausschließlich dem Mieter als Veranstalter, sofern eine entsprechende Vergütungspflicht im Einzelfall entsteht. FundMusic tritt weder als Veranstalter noch als Mitveranstalter auf und übernimmt keine diesbezügliche Meldepflicht oder Zahlungsverpflichtung gegenüber Verwertungsgesellschaften.

Anmeldung / Buchung / geschlossener Personenkreis

Die Buchung erfolgt online über www.kunstfabrik.events. Mit der Bestätigung des Wunschtermins wird ein verbindlicher Mietvertrag zwischen dem Kunden (nachfolgend: “Mieter”) und der FundMusic GmbH über die zeitlich begrenzte Anmietung von Räumlichkeiten geschlossen. Das Angebot gilt ausschließlich für einen privaten, geschlossenen Personenkreis (Familie und/oder Freunde). Der Mieter ist und bleibt alleiniger Veranstalter aller in den Mieträumen durchgeführten Aktivitäten.

Bis zur Bestätigung des Termins behält sich FundMusic das Recht vor, die Buchung abzulehnen bzw. einen alternativen Termin vorzuschlagen.

Gegenstand des Mietvertrages

Gegenstand dieses Vertrages ist die entgeltliche Überlassung von Räumlichkeiten nebst vorhandenem Audio-Equipment (z. B. Mikrofone, Lautsprecher, Karaoke-System) zur ausschließlich privaten Nutzung durch den Mieter und seine Gäste. FundMusic erbringt keine Veranstaltungsleistungen, keine künstlerischen Leistungen und ist nicht als Veranstalter im Sinne des Urheberrechts oder des GEMA-Gesamtvertragsrechts tätig.

Der Mieter bestätigt mit Abschluss des Mietvertrages, dass:

(a) er die gemieteten Räumlichkeiten ausschließlich für einen privaten, nicht öffentlichen Personenkreis nutzt;

(b) er selbst Veranstalter im Sinne etwaig anfallender urheberrechtlicher Vergütungspflichten ist und sich selbst um etwaige notwendige Anmeldungen und Lizenzen kümmert;

(c) er keine Eintrittsgelder erhebt oder sonstige Entgelte von Gästen verlangt, die auf eine gewerbliche oder öffentliche Veranstaltung schließen lassen;

(d) keine Werbung für die Nutzung der Räumlichkeiten in der Öffentlichkeit (insbesondere in sozialen Medien oder auf Plattformen) gemacht wird, die auf eine öffentliche Veranstaltung schließen lässt.

Stornierung und Widerrufsrecht

Als Verbraucher haben Sie bei Abschluss des Mietvertrages mit der Kunstfabrik im Wege des Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht dieses Widerrufsrecht jedoch nicht für Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Der Mietvertrag über die Räumlichkeiten für einen konkreten Zeitraum fällt unter diese Ausnahmeregelung.

Umbuchung und Stornierung

Die Buchung berechtigt ausschließlich zur Nutzung der Mieträume im konkret gebuchten Zeitraum. Ein Anspruch des Mieters auf Umbuchung oder Stornierung besteht nicht.

Die Kunstfabrik ermöglicht im Einzelfall aus Kulanz eine Umbuchung oder Stornierung. Entsprechende Anfragen sind schriftlich an den Kunstfabrik-Kundenservice zu richten. Im Falle einer bewilligten Stornierung erhält der Mieter einen Gutschein in Höhe des Werts der gebuchten Mietzeit.

Zahlungsregelung

Die Mietgebühren sind sofort fällig und können über PayPal oder per Überweisung beglichen werden.

Versicherung und Haftung

Der Versicherungsschutz während der Nutzung der Mieträume obliegt dem Mieter und den von ihm eingeladenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Der Mieter ist als Veranstalter seiner privaten Nutzung selbst für den ausreichenden Versicherungsschutz verantwortlich.

Bei der Nutzung des Audio-Equipments – insbesondere wenn Teilnehmer selbst die Lautstärke der Musikwiedergabe beeinflussen (z. B. bei privater Karaoke-Nutzung) – schließt FundMusic jegliche Haftung für gesundheitliche Schäden aus, soweit diese nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln von FundMusic zurückzuführen sind.

FundMusic haftet nicht für Diebstahl an mitgebrachten Gegenständen. FundMusic haftet nicht für Schäden, welche infolge eines Verhaltens entgegen den Anweisungen der Mitarbeiter von FundMusic vor Ort entstehen.

Pflichten des Mieters als Veranstalter

Der Mieter ist als alleiniger Veranstalter für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Vorschriften verantwortlich, insbesondere:

– für die Einhaltung der Immissionsschutzvorschriften (Lärm);

– für die Einhaltung von Jugendschutzvorschriften;

– für die ordnungsgemäße Anmeldung der Veranstaltung bei zuständigen Behörden, sofern erforderlich;

– für etwaige urheberrechtliche Anmeldepflichten bei Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA), sofern die konkrete Nutzung eine Meldepflicht auslöst.

FundMusic tritt in keiner dieser Funktionen als Veranstalter auf und übernimmt keine Stellvertretung oder Meldepflicht für den Mieter.

Datenschutz

Mit der Buchung erklären Sie sich einverstanden, dass die Kunstfabrik Ihre Daten (Personendaten, gebuchte Zeiträume usw.) für eigene Zwecke (Werbung, Informationen über neue Angebote usw.) verwenden kann.

Kapitel 3 – Bedingungen für Aufnahmen in den Tonstudios der FundMusic GmbH

Studiozeiten und Produktionsdauer

Die per Angebot und Einzelvertrag vereinbarten Studiozeiten werden dokumentiert. Die erfassten Stunden gelten als Nachweis für die erbrachte Arbeitsleistung. Studiozeiten und geleistete Stunden für die vom Kunden in Auftrag gegebene Produktion können auch geltend gemacht werden, wenn der Kunde selbst nicht anwesend ist. Sollte eine Produktion nach der vom Kunden gebuchten Zeit ohne das nachweisliche Verschulden von FundMusic nicht zum Abschluss gebracht werden können, ist FundMusic nicht verpflichtet, die Produktion zum Abschluss zu bringen.

Bezahlung von Tonstudio-Leistungen

Die Zahlungsmodalitäten werden im Angebot bzw. Einzelauftrag festgelegt. FundMusic behält sich das Recht vor, Zwischenabrechnungen zu erstellen. Rechnungen von FundMusic sind sofort fällig. FundMusic behält sich das Recht vor, die Weiterführung einer Produktion auszusetzen, bis eine etwaige Zwischenrechnung beglichen wurde. Alle Rechnungsbeträge verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer.

Termine

Wird ein – schriftlich oder mündlich – vereinbarter Produktionstermin fünf oder weniger Arbeitstage vor Produktionsbeginn durch den Auftraggeber abgesagt, wird eine Konventionalstrafe in Höhe von 50 % des vereinbarten Auftragsvolumens fällig. Erscheint der Auftraggeber nicht zum vereinbarten Produktionstermin, werden 100 % des angestrebten Auftragsvolumens fällig. Absagen bedürfen der Schriftform.

Haftung für Schäden während des Tonstudiobetriebs

Der Kunde haftet voll für alle durch ihn oder von ihm im Rahmen des Auftrages verpflichteten mitwirkenden Personen entstandenen Schäden im Studio, an der technischen oder sonstigen Einrichtung. Dies gilt ebenfalls für Schäden, die bei Aufnahmen vor Ort durch Dritte entstehen.

Urheberrechtliches

Werden innerhalb der Aufträge auf Kundenwunsch geschützte Werke, Musik oder Sprache verwendet, so obliegt die Klärung etwaiger Rechte Dritter dem Kunden.

Ton- und Textschöpfungen

Für Ton- und Textschöpfungen, die im Rahmen des Auftrags durch den Auftraggeber erstellt oder aus Archiven gestellt werden, bleiben alle Nutzungsrechte exklusiv bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Auftrag und anderen Aufträgen des Auftraggebers oder bis zur gesonderten Vereinbarung der Lizenznehmung bei FundMusic; dasselbe gilt für das Eigentum am gelieferten Material.

Versand

Versendung und Transport von Material aller Art erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

 

Kapitel 4 – Stornierung, Rücktritt und Umbuchung

Grundsatz – Verbindlichkeit des Mietvertrages

Mit der Buchungsbestätigung durch FundMusic GmbH kommt ein verbindlicher Mietvertrag

über die Räumlichkeiten für den vereinbarten Zeitraum zustande. Dieser Vertrag verpflichtet

den Mieter zur Zahlung des vereinbarten Mietpreises unabhängig davon, ob er die

Räumlichkeiten tatsächlich nutzt.

Ein gesetzliches Widerrufsrecht des Mieters ist gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB

ausgeschlossen, da der Mietvertrag die Überlassung von Räumlichkeiten für einen

spezifischen, vertraglich festgelegten Zeitraum zum Gegenstand hat.

 

Stornierung durch den Mieter

Der Mieter hat kein vertragliches Recht auf Stornierung oder Umbuchung. FundMusic GmbH

gewährt dem Mieter jedoch aus Kulanz die Möglichkeit, eine Stornierung zu beantragen.

Stornierungsanfragen sind ausschließlich schriftlich (E-Mail genügt) an den Kunstfabrik-

Kundenservice zu richten.

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung der Stornofrist ist der Eingang der schriftlichen

Stornierungsanfrage bei FundMusic GmbH, nicht der Zeitpunkt der Absendung.

Stornopauschalen (Pauschalierter Schadensersatz)

FundMusic GmbH ist berechtigt, anstelle des konkreten Schadensersatznachweises die

folgenden pauschalen Entschädigungen zu verlangen. Die Pauschalen spiegeln die

typischerweise anfallenden Kosten und Ausfallschäden bei kurzfristiger Stornierung wider

(ersparte Aufwendungen sind bereits eingepreist):

Stornozeitpunkt Pauschale Ersparte Aufwendungen*

Mehr als 30 Tage vor

Mietbeginn

20 % des Mietpreises nicht anrechenbar

15–30 Tage vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises nicht anrechenbar

8–14 Tage vor Mietbeginn 70 % des Mietpreises nicht anrechenbar

2–7 Tage vor Mietbeginn 85 % des Mietpreises Nachweis möglich

Weniger als 48 Stunden /

Nichterscheinen

100 % des Mietpreises –

* Der Mieter kann im Einzelfall nachweisen, dass FundMusic ein geringerer Schaden entstanden

ist (z. B. durch anderweitige Vermietung der Räumlichkeiten). In diesem Fall ist FundMusic auf

den tatsächlich entstandenen Schaden beschränkt. Dieser Nachweis obliegt dem Mieter.

FundMusic GmbH ist umgekehrt berechtigt nachzuweisen, dass ein höherer Schaden

entstanden ist, sofern die Pauschale den tatsächlichen Schaden nicht deckt.

Nichterscheinen des Mieters

Erscheint der Mieter nicht zum vereinbarten Mietbeginn und hat keine vorherige schriftliche

Stornierung erklärt, schuldet er den vollständigen Mietpreis (100 %). Eine Kulanzregelung ist

in diesem Fall ausgeschlossen.Page 1 / 3

FundMusic GmbH ist berechtigt, die Räumlichkeiten nach Ablauf von 30 Minuten nach dem

vereinbarten Mietbeginn anderweitig zu vergeben. Ein Anspruch des Mieters auf Zugang zu

einem späteren Zeitpunkt erlischt damit.

Gutscheinregelung

Bewilligt FundMusic GmbH eine Stornierung, erhält der Mieter – nach Abzug der

maßgeblichen Stornopauschale – einen Gutschein über den verbleibenden Betrag. Der

Gutschein ist:

(a) nicht in Bargeld auszahlbar;

(b) nicht übertragbar auf Dritte;

(c) 24 Monate ab Ausstellungsdatum einlösbar;

(d) nur für Buchungen über www.kunstfabrik.events verwendbar.

Ein Restbetrag unter 5,00 EUR wird nicht als Gutschein ausgestellt, sondern verfällt.

 

Rücktritt durch FundMusic GmbH

FundMusic GmbH ist berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn:

(a) der Mieter bei Vertragsschluss unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat;

(b) der Mieter mit einer fälligen Zahlung in Verzug gerät und die Zahlung nicht binnen 5

Werktagen nach schriftlicher Mahnung ausgleicht;

(c) der Mieter gegen wesentliche Pflichten des Mietvertrages, insbesondere gegen die

Beschränkung auf einen privaten, geschlossenen Personenkreis, verstößt;

(d) höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, staatlich angeordnete Schließungen, Pandemie-

Maßnahmen) eine Nutzung der Räumlichkeiten unmöglich macht.

Im Fall des Rücktritts nach lit. (a)–(c) behält FundMusic GmbH die Stornopauschalenein. Im Fall des Rücktritts nach lit. (d) erhält der Mieter einen vollständigen Gutschein

über den gezahlten Betrag ohne Abzug.

 

Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände

Tritt nach Vertragsschluss ein unvorhersehbares Ereignis ein, das die Nutzung der

Räumlichkeiten objektiv unmöglich macht und das weder FundMusic GmbH noch der Mieter

zu vertreten haben (höhere Gewalt im Sinne von § 275 BGB), sind beide Parteien von ihren

Leistungspflichten befreit.

Als höhere Gewalt gelten insbesondere: staatlich angeordnete Betriebsschließungen,

Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen sowie behördliche Verbote, die unmittelbar

die Nutzung der Räumlichkeiten verhindern.Page 2 / 3

Persönliche Verhinderungen des Mieters (z. B. Krankheit, Reisehindernisse, Absage von

Gästen) stellen keinen Fall der höheren Gewalt dar und befreien nicht von der

Zahlungspflicht.

Ausschluss weitergehender Ansprüche

Weitergehende Schadensersatzansprüche des Mieters wegen Stornierung oder Rücktritt

durch FundMusic GmbH – insbesondere entgangener Gewinn, Reisekosten, vergebliche

Aufwendungen oder Schäden Dritter – sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz

oder grober Fahrlässigkeit von FundMusic GmbH beruhen.

 

Salvatorische Klausel

Falls eine oder mehrere Vorschriften dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, ist die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht beeinflusst. Eine entsprechend unwirksame Klausel wird durch eine Klausel ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alle Streitigkeiten werden der ausschließlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts Dortmund unterstellt. Im Falle von mehrsprachigen Fassungen sind stets die deutschen Versionen maßgebend.

Fotohinweis für Nutzungen in der KUNSTFABRIK

Während der Nutzung der Räumlichkeiten können zu Dokumentationszwecken Fotos gemacht werden. Wenn Sie nicht abgebildet werden möchten, teilen Sie dies bitte dem jeweiligen Fotografen mit. Wir können ggf. nicht verhindern, dass Sie auf Aufnahmen größerer Personengruppen abgelichtet werden.

Verantwortliche Stelle

KUNSTFABRIK, eine Marke der FundMusic GmbH, Rohwedderstraße 6, 44369 Dortmund

E-Mail: kontakt@kunstfabrik.events

Zweck der Verarbeitung, Rechtsgrundlage und Speicherung

Die Aufnahmen werden vorrangig im Rahmen der Miet- und Dienstleistungen benötigt bzw. verwendet. 

Die Aufnahmen werden im Rahmen unserer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zur Darstellung unserer Tätigkeiten auf unserer Website und unseren Social-Media-Kanälen veröffentlicht. Hierin liegt auch unser berechtigtes Interesse im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Auch nicht veröffentlichte Fotos werden gespeichert und turnusmäßig gelöscht. Weitere Informationen unter: https://kunstfabrik.events/datenschutzerklaerung/

Empfänger

Wir stellen das Bild- und Tonmaterial den Personen und Organisationen zur Verfügung, die an der Nutzung der Räumlichkeiten beteiligt waren. Im Rahmen unserer Pressearbeit können wir Aufnahmen ggf. auch an Medienvertreterinnen und -vertreter weitergeben.

Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, der Nutzung der Bilder zu widersprechen. Zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an die o. g. verantwortliche Stelle. Weitere Informationen unter: https://kunstfabrik.events/datenschutzerklaerung/